Verhaltenskodex


VORWORT

Seit der Gründung der Brightpoint Gruppe bewegen uns drei zentrale Gedanken, die unser tägliches Handeln prägen:

1. Für unsere Kund:innen gehen wir die Extrameile
2. Wir leisten unseren Beitrag zur Professionalisierung, Transparenz und Qualitätssteigerung unserer Branche
3. Zusammen erarbeiten wir Lösungen, die den Zugang zur alternativen Assetklasse demokratisieren und einer breiteren Anlegerschaft zugänglich machen

Der Erfolg der Brightpoint Gruppe hängt ganz wesentlich vom Vertrauen unserer geschätzten Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Mitarbeiter:innen sowie unserer Gesellschafter:innen ab.

Mit dem vorliegenden Verhaltenskodex schaffen wir die Grundlage, um dieses Vertrauen zu erhalten und weiter auszubauen. Hierbei spielen insbesondere unsere Werte wie Transparenz und Verantwortung, sowie ein jederzeit gesetzeskonformes und ethisch korrektes Verhalten eine wichtige Rolle.

Die nachfolgend erläuterten Werte und Grundsätze spiegeln die Grundhaltung der Brightpoint Gruppe wider, die für uns heute wie auch in Zukunft verbindlich sind. Dieser Verhaltenskodex - ergänzt um interne Richtlinien, Handbüchern und Weisungen - ist der Standard, an dem sich alle Mitarbeiter:innen und Organe der Brightpoint Gruppe verpflichtend orientieren.

Er stellt einen Anspruch an uns selbst, zugleich ist er Versprechen nach außen für ein etisch-moralisches, verantwortungsvolles Verhalten gegenüber Geschäftspartner:innen und der Öffentlichkeit, aber auch im Umgang miteinander innerhalb des Unternehmens und gegenüber unserer Umwelt. Die Richtlinien dieses Verhaltenskodex sind als Ganzes und nicht voneinander unabhängig zu sehen. Gemeinsam haben wir die Verantwortung für die Reputation unseres Unternehmens. Dazu gehört, dass wir die geltenden gesetzlichen Vorgaben und internen Regeln kennen – und sie einhalten. Das Fehlverhalten einzelner Personen kann für uns alle einen enormen Schaden verursachen. Die Basis unseres Handelns bilden die folgenden Verhaltensgrundsätze.

Der vorliegende Verhaltenskodex umfasst es das gemeinschaftliche Verständnis der Unternehmen Brightpoint Capital Advisors GmbH, Brightpoint Capital Invest GmbH, Brightpoint Luxembourg Sarl und der Brightpoint Fund Services GmbH nebst sämtlichen mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen im Sinne des §15ff AktG. Diese Unternehmen werden nachfolgend gemeinsam als Brightpoint Gruppe bezeichnet.

1. WIR ÜBERNEHMEN VERANTWORTUNG

Als europäische Unternehmensgruppe sehen wir uns in der Verantwortung, ein klares Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz und Chancengleichheit über alle Grenzen hinweg abzugeben.

Integrität ist der grundlegende Baustein einer vertrauensvollen Geschäftsbeziehung. Die Brightpoint Gruppe richtet ihre geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen an den allgemein gültigen ethischen Werten, insbesondere der Integrität, der Glaubwürdigkeit und dem Respekt vor der Menschenwürde aus. Wir fördern auf geeignete Weise Transparenz, verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

Integrität bedeutet für die Brightpoint Gruppe weiterhin sich den Konsequenzen von Fehlern nicht zu entziehen und sich diesen zu stellen. Hierbei setzen wir auf Vertrauen, und bauen dieses durch Ehrlichkeit und Klarheit kontinuierlich innerhalb der Unternehmen als auch nach außen auf.

2. WIR HANDELN GESETZESKONFORM UND ETHISCH INTEGER

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, die Gesetze und behördlichen Vorschriften, die in den jeweiligen Ländern gelten, in denen wir tätig sind, zu respektieren und zu befolgen. Die Organe und Mitarbeiter:innen der Brightpoint Gruppe sollen sich rechtmäßig, aufrichtig, effizient und ethisch korrekt verhalten. Dies bedeutet insbesondere, verantwortungsbewusst mit Sorgfalt, Umsicht, Kompetenz und Engagement zu handeln.

Bestechungs- und Korruptionsversuchen treten wir entschieden entgegen. Unternehmerische Entscheidungen treffen wir unabhängig und allein nach wirtschaftlichen, rechtlichen und ethischen Gesichtspunkten. Eigene Gewinnabsichten, familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zu Geschäftspartner:innen dürfen dabei keine Rolle spielen, soweit diese gesetzlich nicht zulässig sind. Geschäftliche Transaktionen mit befreundeten Kund:innen führen wir auf neutraler Basis durch und übertragen die Verantwortung und die Abwicklung möglichst an Kolleg:innen. Wir achten darauf, dass alle Zahlungen an Beteiligte das Maß einer angemessenen Entlohnung für ordnungsgemäße Dienstleistungen nicht übersteigen. Unsere Organe und Mitarbeiter:innen nehmen weder Bestechnungsgelder an, noch leiten sie solche an Dritte weiter.

Wir bekennen uns zu dem Ziel, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu verhindern und zu bekämpfen. Um die Beteiligung an Geschäften zur Geldwäsche zu verhindern, verlangen wir von allen Mitarbeiter:innen, die Grundgeschäfte hinter unseren Engagements kritisch zu analysieren, Verdachtsmomente zu dokumentieren und zu melden. Diese Sorgfalt erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner:innen.

Persönliche Vorteilnahme für sich oder andere durch den Einsatz firmeninternen Wissens ist nicht zulässig. Gleiches gilt für die Weitergabe solchen Insiderwissens.

3. WIR RESPEKTIEREN MITARBEITER:INNEN UND DRITT

In der Brightpoint Gruppe respektieren wir alle Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Einschränkungen, sexuellen Identität, Geschlechts und Alter. Wir achten ihre Würde, ihre Rechte und Privatsphäre.

Wir sind bestrebt, die Belange anderer zu erkennen und zu verstehen. In einem wettbewerbsorientierten Umfeld wollen wir stets und überall ein fairer Wettbewerber sein. Wir verhalten uns gegenüber externen Partner:innen professionell, respektvoll und fair zum Wohle unserer Interessensgruppen.

4. WIR HALTEN UNSERE VERSPRECHEN

Innerhalb der Venture Capital und Private Equity Branche werden Zusagen unter Vorbehalt ergänzender Informationen, im Rahmen von Due Diligence und unter Berücksichtigung externer Ereignisse und anderer Einflüsse gemacht. Folglich ist es der Brightpoint Gruppe sehr wichtig, dass Klarheit darüber herrscht, was zugesagt wurde und was zusätzlicher Prüfung bedarf. Versprechen werden vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Voraussetzungen und Umstände gemacht. Unabhängig davon, ob entsprechende gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, tätigt die Brightpoint Gruppe sowie ihre Mitarbeiter:innen nur Versprechen, wenn in realistischer Weise von der Erfüllung ausgegangen wird. Getätigte Versprechen sind von gleicher Wirkung, egal wem gegenüber sie ausgesprochen wurden.

5. WIR LEGEN INTERESSENKONFLIKTE OFFEN

Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Interessenskonflikte zwischen Kunden und dem Unternehmen, Kunden und einzelnen Mitarbeiter:innen, sowie gruppeninterner Bereiche untereinander weitestgehend zu vermeiden bzw. dort, wo sie auftreten sollten, zu lösen. In unvermeidbaren Fällen werden diese Interessenskonflikte offengelegt. Wir erwarten von unseren Organen und Führungskräften, durch ihr Verhalten am Arbeitsplatz Vorbild zu sein.

Geschenke und Einladungen von Geschäftspartnern entsprechen bis zu einem gewissen Umfang den üblichen Geschäftspraktiken. Sie können jedoch ein Interessenskonfliktpotential beinhalten und den guten Ruf der Brightpoint Gruppe schaden. Daher ist die Annahme von Geschenken und anderen Vergünstigungen grundsätzlich untersagt, falls die Interessen der Brightpoint Gruppe negativ berührt werden oder die professionelle Unabhängigkeit der Mitarbeiter:innen gefährdet sein könnte, sei es tatsächlich oder dem Anschein nach. Nur absolute Transparenz kann vor Schaden für die Brightpoint Gruppe und die betroffenen Mitarbeiter:innen schützen. Um sich davor zu schützen, sollten Zweifelsfälle immer mit der Führungskraft besprochen werden.

Nebentätigkeiten dürfen nicht dem Interesse der Brightpoint Gruppe entgegenstehen, dies betrifft insbesondere Nebentätigkeiten für Wettbewerber, und sind daher vorher zu genehmigen.

6. WIR WAHREN VERTRAULICHKEIT

Wir behandeln alle geschäftlichen Angelegenheiten, von denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit Kenntnis erlangen, streng vertraulich – unabhängig davon, ob sie die Brightpoint Gruppe oder unsere Geschäftspartner:innen betreffen – und verwenden größte Sorgfalt auf den Umgang mit derartigen Informationen und dem Speichern derselben. Jede einzelne Mitarbeiter:in trägt zum Schutz dieser Informationen bei. Vertrauliche Informationen, die das Unternehmen betreffen, sind geheim zu halten und dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden – hierzu zählen auch Familie und Freund:innen. Wir führen Gespräche mit vertraulichem Inhalt so, dass unbefugte Dritte hiervon keine Kenntnis erhalten. Dies gilt insbesondere für telefonische Gespräche über Telefonlautsprecher und Videokonferenzen.

Wir sind uns der Risiken der elektronischen Geschäftsabwicklung für den Persönlichkeitsschutz und der Sicherheit von Daten bewusst. Die wirksame Vorsorge gegen diese Risiken ist ein wichtiger Bestandteil unseres IT-Managements, der Aufgabe der Führungskräfte und der Eigenverantwortung aller Mitarbeiter:innen.

Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken genutzt. Um die Geschäftspartner:innen zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu fördern, achtet die Brightpoint Gruppe die Regeln und den Umgang mit Insiderinformationen, insbesondere zur Verschwiegenheit sowie das Verbot von Empfehlungen.

7. WIR FÖRDERN DIE BRANCHE UND SCHADEN IHR NICHT

Um erfolgreich zu sein, generieren und analysieren wir in der Brightpoint Gruppe neue Möglichkeiten und verfolgen Wettbewerbsvorteile zielstrebig. Dieses Vorgehen an sich schadet der Venture Capital und Private Equity Branche nicht, sondern fördert das Wachstum und die Entwicklung dieser. Wir achten darauf, dass wir unsere Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen und keine Praktiken anwenden, die voraussehbar dem Image und den Interessen der Branche schaden. Zudem fördert und unterstützt die Brightpoint Gruppe die Branche durch die Mitgliedschaft in Verbänden wie dem BVK und der Teilnahme an Fachkonferenzen. Wo immer möglich, bringen wir uns zum Wohl der Weiterentwicklung der Branche und der Gesellschaft ein.

8. WIR FÖRDERN PROFESSIONALITÄT

Der Erfolg unseres Unternehmens hängt zum großen Teil von unseren Mitarbeiter:innen ab. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter:innen tragen entscheidend zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei und sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Unsere Mitarbeiter:innen nehmen die ihnen jeweils obliegende berufliche Verantwortung stets mit größtmöglicher Professionalität und Integrität wahr. Dies bedeutet nicht nur, die Rechte anderer zu respektieren, sondern auch alles zu vermeiden, was der Brightpoint Gruppe Schaden zufügt.

Da das Verhalten von Mitarbeiter:innen auch auf das Unternehmen reflektiert, besteht dabei eine besondere Anforderung, Verhalten zu vermeiden, das für das Unternehmen bei Kund:innen, Kolleg:innen, oder in der Öffentlichkeit schädliche Auswirkungen hat. Auf der Grundlage dieses Verhaltenskodexes und unseres Engagements sind wir stets bestrebt, etwaige Konflikte so zu lösen, dass die beteiligten Personen respektiert und soweit möglich deren Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

KONSEQUENZEN BEI NICHTBEACHTUNG DER GRUNDSÄTZE

Dieser Verhaltenskodex vereint geltende gesetzliche und betriebliche Regelungen. Die Verpflichtung zur Einhaltung der im Verhaltenskodex aufgeführten Grundsätze ergibt sich entweder unmittelbar aus den Gesetzen, betrieblichen Richtlinien und Regelungen oder als arbeitsvertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Führungskräfte tragen Sorge für die Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen. Bewusste Verstöße gegen diese führen im Rahmen der geltenden Bestimmungen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Bei Unklarheiten und Fragen zu Geschäftsprozessen soll die Führungskraft informiert oder um Rat gefragt werden.

HINWEISE UND BESCHWERDEN

Jede Mitarbeiter:in kann gegenüber der Führungskraft, der Leitung Compliance oder der Geschäftsleitung eine persönliche Beschwerde vorbringen oder auf Umstände hinweisen, die auf eine Verletzung des Verhaltenskodex schließen lassen.

AUSHÄNDIGUNG DES VERHALTENSKODEX

Jeder Mitarbeiter:in wird dieser Verhaltenskodex ausgehändigt.